Wo finde ich die Kandidatenvorschlagsliste?

Die Kandidatenvorschlagsliste sowie die Wählerliste liegen in der Geschäftsstelle der Wohnungsbaugenossenschaft Sangerhausen e.G. (WGS), Darrweg 9, in der Zeit vom 19.02.2024 bis 15.03.2024 jeweils Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 – 17:30 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen und Ergänzungen (Wahlvorschläge) zu der aufgestellten Kandidatenliste sind bis spätestens 01.03.2024 schriftlich beim Wahlvorstand einzureichen. Der Wahlvorstand prüft die von den Mitgliedern eingereichten Wahlvorschläge und ergänzt im Einzelfall die Kandidatenliste, die bis zum 15.03.2024 ausliegt.

Wählbar ist jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die Mitglied der Genossenschaft ist und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört. Ist ein Mitglied der WGS eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, können natürliche Personen, die zu deren gesetzlicher Vertretung befugt sind, als Vertreter gewählt werden.

Nicht wählbar ist ein Mitglied ab dem Zeitpunkt der Absendung des Ausschließungsbeschlusses gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung.

Das Wahlergebnis wird bis zum 15.05.2024 festgestellt.


Die Wahlordnung liegt in der Geschäftsstelle der WGS, Darrweg 9, aus und ist darüber hinaus jederzeit auf unserer Internetpräsenz unter Formulare / Downloads abrufbar.

Gemäß Art. 13 DSGVO sind wir verpflichtet, darüber zu informieren, dass nach § 43a Abs. 6 GenG die Vertreter in eine Liste mit Namen, Anschrift, E-Mail oder Tel.-Nr. eingetragen werden. Diese Liste wird im Rahmen des Wahlvorganges 2 Wochen in der WGS-Geschäftsstelle ausliegen. Mitglieder der WGS können jederzeit eine Abschrift der Liste verlangen.

Unsere pflichtgemäßen Informationen nach Art. 13 DSGVO können Sie stets auf unserer Internetpräsenz unter Datenschutz nachlesen.

Sangerhausen, 09.01.2024

gez. Robert Grünewald

Vorsitzender des Wahlvorstandes

Die Briefwahl einfach erklärt

Die diesjährige Vertreterwahl erfolgt mittels Briefwahl in der Zeit vom Zugang der Wahlunterlagen bis zum 10.05.2024, 12:00 Uhr. Die Wahlunterlagen bestehen aus: Stimmzettel A (Kandidatenliste), Stimmabgabeerklärung B sowie den Wahlbriefumschlägen A in blau und B in gelb.

Auf dem Stimmzettel A bitte die vorgeschlagenen Kandidaten ankreuzen, denen Sie Ihre Stimme geben wollen. Es können bis zu 86 Kandidaten angekreuzt werden.

Den Stimmzettel A (Kandidatenliste) in den blauen Umschlag A legen und verschließen.

Den blauen Umschlag A in den gelben Umschlag B legen.

Die Stimmabgabeerklärung B ausfüllen, unterschreiben und ebenfalls in den gelben Umschlag B legen.

Den gelben Umschlag B verschließen.

Den gelben Wahlbriefumschlag per Post versenden, in die WGS-Briefkästen einwerfen oder persönlich abgeben.

Wo kann ich die Wahlbriefe abgeben?

Sie können die den Wahlbriefumschlag uns per Post zu senden, in die WGS-Briefkästen einwerfen oder persönlich abgeben.

Standorte der WGS-Briefkästen

Stadtteil Ost – Franz-Heymann-Straße 52

Stadtteil Am Rosarium – Otto-Grotewohl-Straße 5

Stadtteil Süd – Alban-Hess-Straße 31

Stadtteil Süd-West – Wilhelm-Koenen-Straße 22

Stadtteil West – WGS Geschäftsstelle, Darrweg 9

Persönliche Abgabe

WGS Geschäftsstelle, Darrweg 9
Mo, Di, Fr 09:00 -12:00 Uhr, Do 09:00-12:00 Uhr und 13:00 -17:30 Uhr

WGS Service-Punkt, Markt 12
Di 09:00 -12:00 Uhr und 13:00-17:30 Uhr, Fr 9:00 -12:00 Uhr

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