Der Aufsichtsratsvorsitzende hat im Anschluss über die Tätigkeit des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2022 berichtet. Er stellte die besonderen Herausforderungen für das Kerngeschäft und die dennoch dabei erzielten guten Ergebnisse in 2022 noch einmal heraus. Von der Vertreterversammlung wurden die folgenden Beschlüsse jeweils einstimmig gefasst:

Regularien zum Jahresabschluss zum 31.12.2022

1. Die Vertreter genehmigen den Jahresabschluss 2022 (Bilanz zum 31.12.2022, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2022 – 31.12.2022 sowie Anhang des Geschäftsjahres 2022) wie vom Vorstand vorgelegt und vom Aufsichtsrat geprüft:

a) Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 84.528.287,71 €.
b) Für das Geschäftsjahr 01.01.2022 – 31.12.2022 weist die Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss aus in Höhe von 1.818.595,54 €.


2. Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 1.818.595,54 € sind bereits bei Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 gemäß § 40 Abs. 2 Satzung 10 % der gesetzlichen Rücklage zugeführt worden. Die Dotierung der gesetzlichen Rücklage erfolgte in Höhe von 181.859,55 €.
Nach Dotierung der gesetzlichen Rücklage ergibt sich ein zu verteilender Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 1.636.735,99 €.
Der Vertreterversammlung wird gemäß § 35 Abs. 1 lit c) Satzung auf Grundlage des Beschlusses nach gemeinsamer Beratung und getrennter Abstimmung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 28 lit m) Satzung am 15. Mai 2023 folgender Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet:

a) Auszahlung einer Bruttodividende von 2,0 % in 2023 – auf das dividendenberechtigte Geschäftsguthaben zum 1. Januar 2022 – in Höhe von 61.504,98 €.
b) Einstellung des nach der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von 1.575.231,01 € in die Anderen Ergebnisrücklagen in 2023.

- Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022
- Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
- Genehmigung des Auseinandersetzungsguthabens 2022 zur Auszahlung bis zum 30. Juni 2023
- Höchstbegrenzung der Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern im Aufsichtsrat gemäß § 24 Abs. 1 Satzung auf 6 Mitglieder

Daneben standen auch zwei wichtige Wahlen an

Zum einen wurde der Aufsichtsrat personell verstärkt. Auf Grundlage der Findung und Abstimmung im Aufsichtsrat sowie der Einzelgespräche vom Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Grünewald stellte sich das Mitglied Frank Schmiedl zur Wahl in den Aufsichtsrat. Herr Schmiedl wurde von den Vertretern einstimmig für eine satzungsgemäße Amtszeit von 3 Jahren in den Aufsichtsrat gewählt. Er nahm die Wahl an.

Zum anderen war die Wahl von 3 Mitgliedern für den Wahlvorstand erforderlich. Im Zuge der fristgemäßen Wahl zur Vertreterversammlung in 2024 waren 3 Mitglieder, die nicht dem Aufsichtsrat oder dem Vorstand angehören, in den Wahlvorstand gemäß § 35 lit p) Satzung i.V.m. § 2 Abs. 1 der „Wahlordnung für die Wahl der Vertreter bei der Wohnungsgenossenschaft Sangerhausen e.G.“ zu wählen. Folgende Einzelwahlvorschläge wurden der Vertreterversammlung übermittelt: Mitglieder Renate Fuchs, Günter Hettwer, Klaus Fechner - Ersatzmitglieder Siegfried Vernickel, Anja Patschäke. Alle Mitglieder für den Wahlvorstand nahmen die Wahl an. Darüber hinaus wurde der Vertreterversammlung mitgeteilt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Robert Grünwald und der Vorstand Frank Prandzioch-Maratzki auf der gemeinsamen Aufsichtsrats- und Vorstandssitzung am 15.05.2023 auch in den Wahlvorstand bestellt wurden, der nun aus 5 Mitgliedern besteht. Nach der ca. 2-stündigen informativen Vertreterversammlung konnten bei einem gemeinsamen Abendessen viele Gedanken ausgetauscht und interessante Gespräche geführt werden.

Zweite Vertreterversammlung und Vertreterfahrt 2023

Die zweite ordentliche Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Sangerhausen e.G. fand im Rahmen unserer diesjährigen Vertreterfahrt statt.

Diese führte uns am Samstag, den 16. September 2023 in die schöne Bauhausstadt Dessau.

Aufgrund der letzten Genossenschaftsnovelle sowie der fortschreitenden Digitalisierung von Geschäftsprozessen wurde auf Grundlage der Musterempfehlungen des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Berlin, eine Neufassung der Satzung erforderlich. Die anwesenden Vertreter stimmten der Neufassung in der Ihnen vorgelegten Fassung einstimmig zu. Die neue Satzung wird unseren Mitgliedern nach Eintragung im Register in den nächsten Wochen zur Verfügung gestellt.

Neben der Neufassung der Satzung wurde auch die Wahlordnung der WGS für die Wahl der Vertreter 2024 neu gefasst. Für diese wurde die Musterempfehlung des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Berlin, unverändert übernommen.


Vertreterfahrt und Vertreterschulung

Neben den Beschlüssen wurden den anwesenden Vertretern aktuelle Themen rund um die Wohnungswirtschaft vermittelt. Hauptaugenmerk wurde hierbei auf die Themen Glasfaserausbau im Wohnungsbestand der Genossenschaft, Balkonkraftwerke und Unwetterschäden gelegt. Nach einer gemeinsamen Stärkung am Buffett ging es gemeinsam in das Bauhaus Dessau. Hier wurden den Vertretern reichlich Informationen rund um das Bauhaus und dessen Bedeutung für die moderne Architektur gegeben.

Wir danken allen Vertretern für die Teilnahme an der Veranstaltung und freuen uns bereits jetzt auf die nächste Veranstaltung mit Ihnen!

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